Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kaufvertrags der Werroform OÜ

Gültig ab 2025.


Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) legen die allgemeinen Bedingungen für Kaufverträge (im Folgenden „Kaufvertrag“) fest, die von der Werroform OÜ (im Folgenden „Verkäufer“) mit dem Kunden (im Folgenden „Käufer“) für den Verkauf von Waren (im Folgenden „Waren“) abgeschlossen werden.


1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integraler Bestandteil des Kaufvertrags und durch den Abschluss des Kaufvertrags bestätigt der Käufer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.


2. Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren im Kaufvertrag und in den dazugehörigen Anhängen spezifische Bedingungen.


3. Der Käufer übermittelt dem Verkäufer mündlich, telefonisch oder per E-Mail eine Bestellung, die eine Beschreibung der zu bestellenden Waren, die Namen der Waren, die Mengen und die gewünschte Lieferzeit enthält.


4. Auf der Grundlage der Bestellung des Käufers unterbreitet der Verkäufer dem Käufer per E-Mail ein Angebot als Auftragsbestätigung, in dem er die Bedingungen der zu erfüllenden Bestellung (Produktnamen, Preis, Menge, Lieferbedingungen) bestätigt (ggf. auch ändert oder ergänzt). Der Verkäufer hat das Recht, die Bestätigung der Bestellung zu verweigern oder sie unter geänderten Bedingungen (z. B. geänderter Termin) zu bestätigen.


5. Der Käufer benachrichtigt den Verkäufer per E-Mail über die Bestätigung des Angebots. Das bestätigte Angebot bildet die Grundlage für die Bedingungen des Kaufvertrags. Wenn der Käufer das Angebot des Verkäufers teilweise oder zu Bedingungen bestätigt, die gegenüber dem Angebot geändert wurden, unterbreitet der Verkäufer dem Käufer ein neues Angebot, bis der Käufer das Angebot zu den darin festgelegten Bedingungen bestätigt.


6. Auf der Grundlage des bestätigten Angebots und anderer Vereinbarungen zwischen den Parteien wird ein Kaufvertrag geschlossen, der mit der Unterzeichnung durch den Verkäufer und den Käufer in Kraft tritt.

 

7.  Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, gilt der Auftrag des Käufers als erfüllt, wenn die Ware im Betrieb des Verkäufers zur Auslieferung an den Käufer bereitsteht. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach der Mitteilung des Verkäufers über die Lieferbereitschaft der Ware vom Gelände des Verkäufers abzuholen und zu transportieren. Bei verspäteter Abnahme der Ware durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von null Komma eins Prozent (0,1 %) des Warenwerts für jeden Tag des Verzugs zu verlangen.


8. Bei Erhalt der Ware wird ein Lieferschein ausgestellt, der vom Verkäufer und vom Käufer (oder einer vom Käufer bevollmächtigten Person) unterzeichnet wird. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer die Namen der Person oder Personen mitzuteilen, die zum Empfang der Ware berechtigt sind.


9. Das Risiko eines zufälligen Verlusts oder einer Beschädigung der Ware und das Eigentumsrecht gehen mit dem Erhalt der Ware und deren Entfernung aus den Räumlichkeiten des Verkäufers vom Verkäufer auf den Käufer über.


10. Nach Erhalt der Waren ist der Käufer verpflichtet, die Waren unverzüglich zu prüfen oder prüfen zu lassen und sicherzustellen, dass die Waren (einschließlich der Dokumentation) den Vertragsbedingungen entsprechen. Wenn der Käufer bei Erhalt der Waren feststellt, dass die Waren nicht den Vertragsbedingungen entsprechen, muss die Nichtkonformität auf dem an den Verkäufer zurückgesendeten Lieferschein so genau wie möglich beschrieben werden. Wenn die Nichtübereinstimmung der Waren nicht oder nicht genau genug auf dem Lieferschein beschrieben ist, sodass es unmöglich ist, das Vorliegen einer Nichtübereinstimmung der Waren zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer festzustellen, wird davon ausgegangen, dass die Waren zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer den Vertragsbedingungen entsprachen. Es wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer keine Kenntnis von Mängeln oder Nichtkonformitäten hat, die nicht auf der Rechnung oder dem Lieferschein vermerkt sind, die zum Zeitpunkt der Warenübergabe ausgestellt wurden, und auch keine Kenntnis davon haben muss.


11. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer per E-Mail über jegliche Nichtübereinstimmung der Waren mit den Vertragsbedingungen zu informieren, und zwar spätestens sieben (7) Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer von der Nichtübereinstimmung hätte erfahren müssen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Reklamationen zu berücksichtigen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingereicht werden oder die keine hinreichend genaue Beschreibung der Nichtübereinstimmung der Waren mit den Vertragsbedingungen enthalten.


12. Eine Reklamation bezüglich der Ware muss den Namen der mangelhaften Ware, die Menge, den Zeitpunkt des Erhalts, die Nummer und das Datum der entsprechenden Rechnung oder des Lieferscheins, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, eine Beschreibung der Nichtkonformität und den Anspruch des Käufers enthalten.

 

13. Der Verkäufer verpflichtet sich, die eingegangene Reklamation zu prüfen und dem Käufer innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Reklamation zu antworten.


14. Im Falle einer begründeten und rechtzeitigen Reklamation stellt der Verkäufer dem Käufer nach eigenem Ermessen entweder eine Gutschrift über den Preis der mangelhaften Ware aus oder ersetzt die mangelhafte Ware durch eine gleichwertige, mangelfreie Ware, es sei denn, die Parteien einigen sich auf eine andere Abhilfe für die Vertragswidrigkeit.


15. Der Käufer hat die Ware auf der Grundlage der vom Verkäufer vorgelegten Rechnung innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung zu bezahlen.


16. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer Verzugszinsen in Höhe von 9% pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum der Verpflichtung bis zu ihrer Erfüllung zu verlangen.


17.      Der Verkäufer hat das Recht, zur Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Käufer Rechtsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, und der Käufer verpflichtet sich, alle direkten und indirekten Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung der Forderung zu tragen.


18. Der Verkäufer hat das Recht, die Vertragserfüllung auszusetzen, wenn der Käufer die Zahlungsfrist überschreitet, bis der Käufer seine überfälligen Verpflichtungen erfüllt hat.


19. Die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Vertrag gilt nicht als Vertragsverletzung, wenn sie auf Umstände zurückzuführen ist, deren Eintreten die Parteien bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen konnten (höhere Gewalt). Die Partei, deren Aktivitäten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag durch Umstände höherer Gewalt verhindert werden, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Im Falle von Umständen höherer Gewalt werden die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen um den Zeitraum der Umstände höherer Gewalt verlängert.


20. Der Verkäufer hat das Recht, vom Käufer eine Leistungsgarantie (z. B. eine Bürgschaftserklärung eines Kreditinstituts) zu verlangen, wenn der Verkäufer den begründeten Verdacht hat, dass der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Der Verkäufer hat einen Antrag auf eine Garantie per E-Mail zu stellen und der Käufer verpflichtet sich, die Garantie innerhalb von zehn (10) Tagen nach Einreichung des Antrags zu stellen. Wenn der Käufer die Garantie nicht innerhalb der in der Anfrage angegebenen Frist vorlegt, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Der Käufer verpflichtet sich, alle direkten und indirekten Kosten und Verluste (einschließlich Einkommensverluste) zu ersetzen, die dem Verkäufer bis zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags entstanden sind oder im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung entstehen werden.

 

21. Der Vertrag, mit Ausnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und alle Informationen, die von einer Partei an die andere Partei im Rahmen der Vertragserfüllung übermittelt werden, sind unabhängig von ihrer Form vertraulich und die Parteien verpflichten sich, sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht offenzulegen oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen, außer in Fällen, die in der Gesetzgebung der Republik Estland vorgesehen sind. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem personenbezogene Daten, die von einer Partei an die andere Partei im Rahmen der Vertragserfüllung übermittelt werden, sowie alle Informationen im Zusammenhang mit den Produktionsaktivitäten des Verkäufers.


22. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, werden durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt. Wenn keine Einigung erzielt wird, wird der Streitfall vor dem Bezirksgericht Tartu verhandelt.


23. Alle Waren sind durch die Produkthaftung abgedeckt, vorausgesetzt, dass die Waren fachgerecht, sorgfältig und ordnungsgemäß gemäß den Produktdaten installiert, betrieben und gewartet wurden und dass die Schäden an den Waren nicht durch äußere Einflüsse oder Dritte verursacht wurden.


24.  Der Vertrag kann durch schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert werden, außer in besonderen Fällen, die im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind.


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